"Deutschen ePass nur mit Norm-Gesicht", titelt der Kurier am 4. November 2005 auf S. 24. Für den neuen e-Reisepass mit biometrischen Merkmalen müssen nicht nur die Passphotos gewissen Richtlinien entsprechen, sondern auch die abgebildeten Gesichter. Dazu gibt es eine sogenannte Fotomustertafel. Wer eine zu krumme Nase oder weit auseinanderstehende Augen hat, muss eine sogenannte "Lichtbildbelehrung" unterzeichnen.
Im Heise-Newsticker vom 3. November wird diese Lichtbildbelehrung zitiert: "Hiermit bestätige ich, dass ich von der Ausweisbehörde über die Qualität/Beschaffenheit meines vorgelegten Lichtbildes belehrt wurde. Ich bestehe auf Annahme dieses Lichtbildes durch die Passbehörde. Entstehende Schadensersatzansprüche, wegen Abweisung an einer Landesgrenze oder auf Grund polizeilicher Identitätsvorstellungen, kann ich gegenüber der Passbehörde nicht geltend machen. Die Kosten für einen neuen Ausweis habe ich voll zu tragen".
Im Heise-Newsticker vom 3. November wird diese Lichtbildbelehrung zitiert: "Hiermit bestätige ich, dass ich von der Ausweisbehörde über die Qualität/Beschaffenheit meines vorgelegten Lichtbildes belehrt wurde. Ich bestehe auf Annahme dieses Lichtbildes durch die Passbehörde. Entstehende Schadensersatzansprüche, wegen Abweisung an einer Landesgrenze oder auf Grund polizeilicher Identitätsvorstellungen, kann ich gegenüber der Passbehörde nicht geltend machen. Die Kosten für einen neuen Ausweis habe ich voll zu tragen".
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