"Seit 1. März sind Gewerbliche Buchhalter zur Vertretung ihrer Kunden gegenüber den Abgabebehörden des Bundes im Rahmen von FinanzOnline berechtigt. Voraussetzung dafür ist die erteilte Vertretungsbefugnis", meldet die Wirtschaftskammer Österreich heute in einer Presseaussendung.
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