Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2005 das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz) verabschiedet. Damit erhalten die BürgerInnen die Möglichkeit, Akten der Bundesverwaltung einzusehen und bei Bundesbehörden vorliegende Informationen abzufragen. Mit diesem Gesetz wird dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zugleich auch die Aufgabe eines Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit übertragen. Den Bundesbeauftragten kann jede Person anrufen, wenn sie ihr Recht auf Informationszugang nach dem neuen Gesetz verletzt sieht. Das Gesetz soll mit 1. Januar 2006 in Kraft treten. Quelle: GDD-Newsletter 3/2005.
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