Die Informationsbeauftragten der vier Bundesländer, die bereits über Informationsfreiheitsgesetze verfügen - Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein - forderten in ihrer Sitzung am 22. November 2004, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Teilnahme an den Sitzungen von Gremien, die in einer Vielzahl von öffentlichen Stellen mit erheblichen Befugnissen ausgestattet sind, zu eröffnen. Nach dem Vorbild der US-amerikanischen "Government in the Sunshine Acts" sollte der Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen für alle staatlichen Gremien eingeführt werden.
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