Nicht einmal einen Tag Begutachtungszeit hat der Entwurf für das neue österreichische Passgesetz?! Auf der Parlaments-Website steht: "09.09.2005 Einlangen. 09.09.2005 Ende der Begutachtungsfrist"!
Auszug: "Reisepässe dürfen mit einem aus kurzer Distanz kontaktlos auslesbaren elektronischen Datenträger versehen werden, auf dem Namen, Geburtsdaten, Geschlecht, Lichtbild, Staatsbürgerschaft, ausstellende Behörde, Art des Dokuments, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer, Passnummer und die Seriennummer des Datenträgers gespeichert werden dürfen. Die Daten sind durch technische Verfahren gegen unrechtmäßige Veränderung und Ermittlung zu sichern. Die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der gespeicherten Daten ist vom Bundesminister für Inneres durch kryptographische Maßnahmen elektronisch sicherzustellen. Das technische Verfahren zur Auslesung der Daten aus dem elektronischen Datenträger ist insbesondere so zu gestalten, dass ein erfolgreicher Auslesevorgang einen optischen Zugriff eines hiefür vorgesehenen Passlesegerätes auf die Datenseite des Reisepasses voraussetzt. Der Austausch von Daten zwischen Passlesegerät und dem im Reisepass enthaltenen elektronischen Datenträger darf nur in verschlüsselter Form erfolgen".
Auszug: "Reisepässe dürfen mit einem aus kurzer Distanz kontaktlos auslesbaren elektronischen Datenträger versehen werden, auf dem Namen, Geburtsdaten, Geschlecht, Lichtbild, Staatsbürgerschaft, ausstellende Behörde, Art des Dokuments, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer, Passnummer und die Seriennummer des Datenträgers gespeichert werden dürfen. Die Daten sind durch technische Verfahren gegen unrechtmäßige Veränderung und Ermittlung zu sichern. Die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der gespeicherten Daten ist vom Bundesminister für Inneres durch kryptographische Maßnahmen elektronisch sicherzustellen. Das technische Verfahren zur Auslesung der Daten aus dem elektronischen Datenträger ist insbesondere so zu gestalten, dass ein erfolgreicher Auslesevorgang einen optischen Zugriff eines hiefür vorgesehenen Passlesegerätes auf die Datenseite des Reisepasses voraussetzt. Der Austausch von Daten zwischen Passlesegerät und dem im Reisepass enthaltenen elektronischen Datenträger darf nur in verschlüsselter Form erfolgen".
Labels: data protection, eDemocracy
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