Wir haben gerade den "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" hereinbekommen. Da gibt es einen eigenen Artikel über Höflichkeit: "Der Beamte legt in den Beziehungen zur Öffentlichkeit ein dienstleistungsorientiertes, korrektes, höfliches und zugängliches Verhalten an den Tag". Relevant für unser Forschungsthema sind unter anderem Artikel 21 (Datenschutz), Artikel 22 (Informationsbegehren), Artikel 23 (Anträge auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten) und Artikel 24 (Führung angemessener Verzeichnisse).
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