In den Salzburger Nachrichten vom 14. September erschien der Artikel "Der Anwalt als Blogger. Ein deutscher Strafverteidiger nützt erfolgreich neue Kommunikationswege" über das "Lawblog" des Düsseldorfer Anwalts Udo Vetter. In dem Artikel wird ein Weblog übrigens als "Art Kombination aus Tagebuch, Zeitungskolumne und Internet-Forum" definiert.
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