"Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien und der Tschechischen Republik können sich künftig auf elektronischem Weg über die Vorstrafen von Kriminellen austauschen. Durch die Vernetzung der Strafregister solle grenzüberschreitende Kriminalität wirkungsvoller und schneller bekämpft werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Dienstag bei der offiziellen Vorstellung des Projekts in Bonn". Quelle: RDB-Thema vom 6. Juni 2006.
Zum Nachlesen: Der "Beschluss 2005/876/JI des Rates vom 21. November 2005 über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister" ist auf SCADPlus online. Mehr auch bei Eurocrim, der "Datenbank zu Normen und Gesetzgebungsvorgängen des Europäischen Straf- und Strafprozessrechts" der Universität Tübingen.
Zum Nachlesen: Der "Beschluss 2005/876/JI des Rates vom 21. November 2005 über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister" ist auf SCADPlus online. Mehr auch bei Eurocrim, der "Datenbank zu Normen und Gesetzgebungsvorgängen des Europäischen Straf- und Strafprozessrechts" der Universität Tübingen.
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