Festplatten-Entsorgung
Die stenographischen Protokolle, Anfragen und Anfragebeantwortungen zum Thema "Entsorgung von Festplatten bei Bundesministerien" finden sich übersichtlich auf der Parlaments-Website. Unter anderen berichtet das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen am 21. August über die Entsorgungsrichtlinien der Krankenkassen. Beispiele:Burgenländische Gebietskrankenkasse: "Für die Entsorgung von PCs existiert bei der BGKK die Richtlinie, dass der Inhalt der Festplatten mit Hilfe eines Tools gelöscht wird. Dabei wird ein Verfahren nach den Richtlinien des US-Verteidigungsministeriums angewendet. Die Dateien werden dabei vor dem Löschen mit einem bestimmten Datenmuster überschrieben und der ursprüngliche Inhalt dadurch zunichte gemacht, sodass auch bei teuren Untersuchungen der magnetischen Struktur des Datenträgers in einem Speziallabor keine Daten wiederhergestellt werden können". Steiermärkische Gebietskrankenkasse: "Ja, im Betriebshandbuch der IT. Daten auf Datenträgern, die entsorgt werden, sind entweder durch die Mitarbeiter der IT-Abteilung unleserlich zu machen oder von einem externen Entsorgungspartner nachweislich löschen zu lassen". Betriebskrankenkasse Donawitz: "Es gibt keine Richtlinien, da keine sensiblen Daten auf PCs gespeichert werden".
Labels: data protection
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