In einem Ministerratsvortrag von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel über die "e-Government-Strategie" aus dem Jahr 2003 heißt es: "Jedenfalls wird das e-Government-Gesetz in den nachfolgenden Bereichen den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen: (...) e-Governance und Bürgerbeteiligung". - Ich habe das Gesetz wohl nicht genau genug gelesen, denn ich kann davon einfach nichts finden... (Quelle/pdf)
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