Digitale Gesetzesblätter im Notariat
"Verhindert § 32 BNotO die Digitalisierung der Notariatsbibliothek?" fragt Wolfgang Kuntz in JurPC 13/2008. Das Gesetz schreibt den NotarInnen nämlich vor, bestimmte Gesetz- und Verkündigungsblätter abonniert zu haben, im wesentlichen bezieht sich dies aber auf Papier und Mikrofilm. Wie sieht es aber nun mit Online-Ausgaben aus? Kuntzens Fazit, so viel sei vorweggenommen: "Nach richtiger Ansicht ist die Regelung des § 32 BNotO für den Bezug und die Aufbewahrung der Verkündungsblätter auf elektronischem Wege offen".
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