"kein strafbarer Tatbestand"
heise.de schreibt über einen Vortrag des im Bundeskriminalamt für Computer- und Netzwerkkriminalität zuständigen Polizisten Ernst Österreicher an der TU: "Zu der Frage, warum 'die Polizei ohne richterliche Kontrolle das Recht auf Zugriff auf Daten von Internet-Usern erhalten' solle, wandte Österreicher ein, dass eine richterliche Genehmigungspflicht unmöglich sei, weil in der Regel gar kein strafbarer Tatbestand vorliege". Na siehst.
Labels: data protection, ePolice
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