Terrorismusbekämpfung und Datenschutz
Michael Ronellenfitsch schreibt in JurPC über "Terrorismusbekämpfung und Datenschutz". Schon der erste Absatz ist interessant: "Eine häufig gebrauchte Formulierung des Bundesverfassungsgerichts lautet: 'Das Grundgesetz ist eine wertgebundene Ordnung, die den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als den obersten Zweck allen Rechts erkennt'. Diese Zwecksetzung kollidiert mit dem 'Grundrecht auf Sicherheit', das nicht ausdrücklich im Grundgesetz normiert ist. Ob es ein derartiges Grundrecht überhaupt gibt, ist zweifelhaft". - Michael Ronellenfitsch ist Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und seit 2003 Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen.
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