"Mit Hinweis auf die Legistischen Richtlinien 1990 macht die Volksanwaltschaft darauf aufmerksam, dass in Gesetzentwürfen die Verwendung von Fremdwörtern, für die ein treffender deutscher Ausdruck zur Verfügung steht, tunlichst zu vermeiden ist. Anlass dafür war eine Beschwerde, in der die Verwendung englischer Fachausdrücke wie 'E-Government-Gesetz' oder 'E-Card' beanstandet wurde". Quelle: Parlamentskorrespondenz vom 20. Juni.
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