amtsdruckschrift.at

Monika Bargmanns Weblog über Public Sector Information; Amts- und Behördenbibliotheken; elektronische Gesetzgebung, Verwaltung, Justiz; digitale Politik. Schwerpunkt Österreich & EU; meistens deutsch, manchmal englisch, selten in anderen Sprachen (früher: "eGovernment, eDemocracy, ePolitics").
Monika Bargmann's Weblog about public sector information, government libraries, government information, eGovernment, eDemocracy, ePolitics. Main focus on Austria & Europe.

Dienstag, Mai 25, 2010

Diskreter Charme des Formulars

Peter Becker spricht am IFK zum Thema "Der diskrete Charme des Formulars. Kommunikation und Verwaltungsrationalisierung aus technologiegeschichtlicher Perspektive". Ort und Zeit: 31. Mai 2010, 18 Uhr c. t. am IFK, Reichsratsstraße 17, 1010 Wien. Freier Eintritt.

"Formulare sind ein unverzichtbares Instrument der modernen Verwaltung. Sie hatten deshalb einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung des modernen Staates. Heute sind Formulare komplexe Instrumente, mit denen die Verwaltungsabläufe innerhalb der Behörde rationalisiert und gesteuert werden. Im Vortrag von Peter Becker geht es nicht nur um einen historischen Blick auf die Entwicklung dieses "Fließbandes" der Verwaltung, sondern auch um eine Auseinandersetzung mit der Kommunikationsfunktion des Formulars. Der Steuer- und Sozialstaat der Nachkriegszeit benötigte neue Instrumente für die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zur Erledigung massenhafter Verwaltungsaufgaben. Das Formular war dazu hervorragend geeignet, weil es ein formalisiertes Interview mit AntragstellerInnen und Auskunftspersonen ermöglichte. Der Charme des Formulars besteht in dieser Perspektive in der Übertragung von Kompetenzen an die BürgerInnen. Das stellt Männer wie Frauen vor erhebliche Herausforderungen, weil sie ihre Anliegen in die abstrakten Kategorien der Verwaltung übersetzen müssen, ohne die Folgen hinreichend beurteilen zu können. Das Formular behält daher den Reiz des Relikts einer autoritativen Einstellung der Verwaltung gegenüber dem Publikum, die dem Beamten eine absolute und uneingeschränkte Deutungshoheit zugestand".

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