Das zentrale Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte ist ab sofort online, wie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag in einer Presseaussendung vom 23. August berichtet:
"In diesem Register können Rechtsanwälte Patientenverfügungen registrieren, die bei ihnen errichtet worden sind. Nicht die Verfügung selbst wird hier hinterlegt, sondern die Tatsache der Errichtung und der Hinterlegungsort. So wird im Falle des Fehlens der Einsichts-, Urteils- und Äußerungsfähigkeit des Patienten der Krankenanstalt und damit den behandelnden Intensivmedizinern eine möglichst schnelle Auffindbarkeit ermöglicht. Auch allgemeine Daten des Patienten, das Errichtungsdatum, die Dauer der Gültigkeit und die Kontaktdaten des aufklärenden Arztes werden hier registriert".
Der Presseaussendung sind leider keine Details über die zugrundeliegende technische Lösung und die Regelung der Zugriffe zu entnehmen.Labels: government information